UMWELT | ÖKOLOGIE

Reinhaltung der Abwässer


 

GEM. VERORDNUNG (EG)

NR. 1907/2006 | (REACH-VERORDNUNG)

Unsere speziell für die Fahrzeugpflege in automatischen Waschanlagen konzipierten hochqualitativen Produkte entsprechen der deutschen Detergentiengesetzgebung bzw. den gesetzlichen Bestimmungen zur Reinhaltung der Abwässer (WRMG). Die verwendeten Tenside sind zu über 90% biologisch abbaubar. Darüber hinaus sind sämtlich eingesetzte Substanzen für die Produktion unserer Produkte entsprechend EU Verordnung Nr. 1907/2006 (REACH-Verordnung) vorregistriert. Sie enthalten keine Schwermetalle, Schwermetallverbindungen, Halogene (Chlor), Nitrite, Nitrate, Sulfide, Formaldehyd oder Alkylphenolethoxylate. Des weiteren sind Sie frei von halogenierten Kohlenwasserstoffe oder organisch gebundene Halogenverbindungen, die im Abwasser AOX erzeugen könnten (FCKW-frei). Unsere Hydrophobierungsmittel sind frei von mineralöl-kohlenwasserstoffhaltigen Produkten. Gem. DIN 1999 Teil 7: „Abscheidefreundliche Reinigungsmittel, Anforderung und Prüfung“ bilden sich bei unseren Produkten bei Einhaltung der von uns angegebenen Anwendungskonzentrationen keine stabile Emulsionen. Die Abscheidefähigkeit im Leichtflüssigkeitsabscheider nach DIN 1999 wird nicht beeinträchtigt. Die Trennbarkeit Öl/Wasser ist gewährleistet.